Fahndungen der Polizei dienen dazu, Menschen zu finden, die im Verdacht stehen eine Straftat begangen zu haben, oder die sich in einer hilflosen Lage befinden könnten.
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des/der Betroffenen, werden Fahndungen nach dem Auffinden der Person zurückgezogen.
Das Blaulicht.Live Team kommt dieser Rückziehung der Polizei nach und entfernt die Meldung aus dem Portal. Die Löschung wird dementsprechend vermerkt. Ggf. wird eine neue Meldung veröffentlicht, welche über den Ausgang der Fahndung berichtet.
In Einzelfällen kommt es vor, dass die Polizei Meldungen korrigiert. Das Blaulicht.Live Team übernimmt die Korrekturen in der ursprünglichen Meldung und veröffentlicht die „Korrekturmeldung“ der Polizei, die den Grund der Änderung angibt, als neue Meldung.
Selten kommt es vor, dass von Seiten der Polizei eine Meldung zurückgezogen wird (etwa wegen falscher oder neuerer Informationen).
Die Meldung wird vom Blaulicht.Live Team entfernt. Wird ein Grund für die Rückziehung angegeben, wird dieser vermerkt.
Öffentlichkeitsfahndungen werden immer zurückgezogen, wenn die betroffene(n) Person(en) gefunden wurde. Mehr dazu unter „Öffentlichkeitsfahndungen“ oben.