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Totalschaden

Ein Totalschaden ist in der Sachversicherung ein Sachschaden, bei dem eine Sache vollständig zerstört wird und ihre Wiederherstellung objektiv unmöglich ist oder die Sache abhanden gekommen ist.

Der Begriff des Totalschadens spielt insbesondere bei Kraftfahrzeugen in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Rolle, aber auch andere Sachen können einen Totalschaden erleiden. Aus technischer Sicht handelt es sich um einen Totalschaden, wenn eine Sache vollständig zerstört, ihre Reparatur objektiv unmöglich ist und ihre Wiederherstellung ausgeschlossen ist. Der Ersatz der Wiederbeschaffungskosten ist daher beim Totalschaden von Kraftfahrzeugen die übliche Form des Schadensersatzes.