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Sachschaden
Der Sachschaden ist die Folge eines schadenstiftenden Ereignisses, das in der Beschädigung, Zerstörung oder dem Verlust von Sachen besteht. Pendant ist der Personenschaden.
Sachschäden können entstehen an Gebäuden oder Straßen, beweglichen Sachen wie Hausrat, Kraftfahrzeugen, Sachgesamtheiten oder Tieren und sonstigen Gegenständen unbelebter Natur. Einen Sonderfall stellt der Vermögensschaden dar, dem Schaden an einem vermögenswerten Rechtsgut.
Je nach Schwere des Sachschadens unterscheidet man leichte Beschädigungen, die sich steigern können bis zum Totalschaden.