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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts, der in StGB normiert ist. Die Vorschrift verbietet es, Staatsdienern bei der Vornahme einer Vollstreckungshandlung durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand zu leisten. Zu den typischen Anwendungsbereichen gehören Widerstandshandlungen bei der Festnahme betrunkener Personen.