Meldungen zu
Vorführung
Eine Vorführung ist in erster Linie das Herbeischaffen eines Prozessbeteiligten vor ein Gericht oder vor einen Landgerichtsarzt durch den Vorführdienst der Justiz bzw. Polizei im Rahmen eines Gerichtsverfahrens in Privatklage-, in Strafsachen, im Haftbefehlsverfahren und in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Zeugen auch in allen Übrigen Gerichtsverfahren. Des Weiteren sind im deutschen Recht auch Sonderfälle vorgesehen (siehe unten).