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Strafsache
Unter einer Strafsache versteht man den Gegenstand eines Rechtsstreits, der vor die ordentlichen Gerichte gehört und für den nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind (GVG).