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Schnellbremsung
Als Schnellbremsung wird im Eisenbahnwesen die Bremsung mit maximaler Bremskraft und schnellstmöglicher Wirkung bezeichnet und ist eine von fünf bzw. sechs Bremsarten. Sie wird vom Triebfahrzeugführer in aller Regel nur im Gefahrfall angewendet. Die Schnellbremsung ist von der Betriebsbremsung zu unterscheiden, unter der alle Bremsstufen zusammengefasst sind, die im normalen Betrieb angewendet werden; es ist jedoch möglich, dass die Wirksamkeit der höchsten Betriebsbremsstufe (Vollbremsung) mit der Wirksamkeit der Schnellbremsung zusammenfällt. Wird eine Schnellbremsung durch das Fahrzeug, die Zugbeeinflussung oder ein anderes Überwachungssystem ausgelöst, so spricht man von einer Zwangsbremsung; wird sie nicht vom Triebfahrzeugführer im Führerstand ausgelöst, sondern beispielsweise durch Reisende mittels Notbremsgriffen im Wagenzug, so spricht man von einer Notbremsung.