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Rettungsgasse
Rettungsgasse ist in der deutschen Sprache ein stehender Begriff geworden, der in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung amtlich als freie Gasse, in der österreichischen Straßenverkehrsordnung seit 2012 auch als Rettungsgasse bezeichnet wird. Damit ist der von den Verkehrsteilnehmern zu schaffende Fahrweg für Rettungskräfte bei einem Stau oder bei einem Verkehrsfluss in Schrittgeschwindigkeit auf mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen gemeint. Sie ist bei jedem Stau in ausreichender Breite – auch für große Feuerwehrfahrzeuge, Bergefahrzeuge oder witterungsbedingt auch für breitere Straßendienstfahrzeuge beispielsweise mit Schneepflug – zu bilden, unabhängig davon, ob sich Rettungskräfte nähern oder nicht. Die Rettungsgasse ist (in den DACH-Ländern) bei mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem am weitesten links gelegenen und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden.