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Rechtsmedizin
Die Rechtsmedizin (Lehnübersetzung von lateinisch medicina forensis), auch Forensische Medizin oder Gerichtsmedizin, früher auch (vor allem in Österreich bis 1969) Gerichtliche Medizin genannt, umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft. Entstanden ist die als „Dienerin des Rechts“ geltende Rechtsmedizin als eigenständiges Fach in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus der „Staatsarzneikunde“, nachdem sich von dieser das Fach Hygiene (öffentliche Gesundheitspflege, „Medizinische Polizei“) abgetrennt hatte.