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Krankenfahrstuhl
Ein Krankenfahrstuhl ist im deutschen Fahrerlaubnisrecht ein motorisierter Rollstuhl. Geschichte. Die Straßenverkehrszulassungsordnung definierte bis zum 31. Dezember 1998 den Krankenfahrstuhl als „nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmtes Kraftfahrzeug mit höchstens zwei Sitzen, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 30 km/h“. Betrug die bbH mehr als 10 km/h, war zum Führen eines Krankenfahrstuhls eine Fahrerlaubnis der Klasse 5 erforderlich.