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Kraftfahrstraße
Als Kraftfahrstraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße oder Schnellverkehrsstraße genannt) wird in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung eine bestimmte Form der Autostraße bezeichnet. Sie dürfen generell nicht betreten oder mit Fahrrädern sowie Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h benutzt werden, analog zu Autobahnen.