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Kleinkraftrad
Ein Kleinkraftrad – alte gesetzliche Unterteilung Mokick, Moped Kleinkraftrad oder Roller – bezeichnet gemäß der seit 2011 in Deutschland gültigen Fahrzeugzulassungsverordnung ein Zweirad oder Dreirad mit einem Verbrennungsmotor mit maximalem Hubraum von 50 cm³ oder mit einem Elektromotor bis zu 4 kW Motorleistung (FZV) entsprechend EG-Fahrzeugklasse L1e und L2e. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen, wobei für ältere Fahrzeuge teilweise von 50 bzw. 60 km/h gelten.