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Kennzeichenmissbrauch
Der Kennzeichenmissbrauch, nach dem Recht Deutschlands eine Verkehrsstraftat (Vergehen) gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG), schützt als Rechtsgut die zuverlässige und eindeutige Zuordnung eines (zulassungspflichtigen) Kraftfahrzeuges zu einem Fahrzeughalter. Kennzeichenmissbrauch ist ein Auffangtatbestand zur Urkundenfälschung und wird relativ selten angewandt (siehe Subsidiarität).