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Haft

Haft wird in Rechtsstaaten eine Form der Freiheitsentziehung genannt, die sich aus einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl) ergibt. Eine Haft dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. In Deutschland bildet Abs. 2 GG die rechtliche Grundlage für Freiheitsentziehungen im Strafrecht.