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Grenzübergang
An einem Grenzübergang, auch Grenzübertrittstelle oder Grenzübergangsstelle (GÜST bzw. GÜSt; DDR-Bezeichnung), kann die Grenze zwischen zwei Staaten legal überquert werden. Dabei ist der Begriff Staat in einem weiteren Sinne zu verstehen, da auch Demarkationslinien zu de facto autonomen Gebieten als Grenze wirken können, z. B. zwischen der Republik Zypern und Nordzypern. Beim Übertritt können, abhängig vom Ein- bzw. Ausreisestaat, diverse Formalitäten verlangt werden.