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Einbahnstraße
Der Begriff Einbahnstraße (veraltet auch: Einrichtungsstraße) oder Einbahn (in Österreich) bezeichnet eine Straße, in der sich Fahrzeuge nur in eine Richtung bewegen dürfen. Durch entsprechende Verkehrszeichen wird der Verkehrsteilnehmer auf diese Verkehrsregelung hingewiesen. Die Einbahnstraßenregelung gilt für den gesamten Fahrzeugverkehr, für Radfahrer kann allerdings durch eine Zusatzbeschilderung die Fahrt entgegen der Einbahnstraße freigegeben sein. Grundsätzlich ist zwischen einer echten und einer unechten Einbahnstraße zu unterscheiden. Unechte Einbahnstraßen verbieten zwar die Einfahrt auf einer Seite, dürfen aber innerhalb von allen Fahrzeugen in beiden Richtungen befahren werden. Das Gegenteil einer Einbahnstraße ist die Gegenverkehrs- oder Zweirichtungsstraße.