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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt. In Abgrenzung zum Besitz, der ein zweckgebundenes, tatsächliches Verhalten des Menschen zu einer Sache beschreibt und daher empirisch faktischer Natur ist, ist Eigentum ein praktisch-normativer Begriff, der nicht vorschreibt was ist, sondern was gilt.