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Bedrohung
Bedrohung ist im strafrechtlichen Sinne ein Gefährdungsdelikt, mit dem das Begehen einer Straftat gegen eine Person oder einem der Person Nahestehenden angedroht wird. Hierbei reicht es im deutschen Strafrecht aus, dass die Bedrohung vorgetäuscht wird. Es ist in diesem Fall von erheblicher Bedeutung, dass der Bedrohende wollte, dass die Drohung ernst genommen wird; ob der Bedrohte diese tatsächlich ernst genommen hat, ist hierbei unerheblich. Ebenso ist nicht relevant, ob der Täter die Drohung tatsächlich umsetzen kann oder will. Eine Bedrohung kann auch durch konkludentes Verhalten erfolgen. Die Bedrohung ist ein Straftatbestand, der in StGB geregelt ist.