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Foto: Symbolfoto

Gegen 18 Uhr parkte ein 65-Jähriger sein Fahrzeug in der Pfisterstraße auf einem Parkplatz. Er stieg aus, um Einkäufe zu erledigen. Anscheinend zog er dabei die Handbremse am Fahrzeug nicht oder nicht richtig an. Der Honda rollte deshalb rückwärts über den Parkplatz und prallte nach wenigen Metern gegen einen geparkten VW. Die Polizei schätzt den Sachschaden an den Fahrzeugen auf rund 2.000 Euro.

Hinweis:

Wer sein Auto abstellt, muss es laut Straßenverkehrsordnung mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach sichern.

An Pkw sind in Deutschland Handbremsen oder andere Feststellbremsen vorgeschrieben. Parken Sie Ihr Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße, dient die Benutzung dieser Bremse dazu, dass das Auto nicht wegrollt, sondern sicher steht. Vergessen Sie das Anziehen der Handbremse bei Gefälle und entstehen durch das Abrollen Ihres Fahrzeuges Schäden, werden diese in der Regel nicht von der Versicherung getragen. Feststellbremsen müssen mechanisch und unabhängig von der Motorkraft auslösbar sein (§ 41 Absatz 5 StVZO).