Am Freitag wurde die Biberacher Polizei gegen 20 Uhr von einem Zeugen darüber informiert, dass auf der Gemarkung Attenweiler an einem Teich neben der Bundesstraße 312 zwei männliche Personen ohne Erlaubnis angeln würden. Beim Eintreffen der Streife traf dieser Umstand dann auch zu. Es wurden zwei Männer im Alter von 32 und 22 Jahren angetroffen. Sie hatten in ihrem Auto Utensilien zum Angeln von Fischen, konnten der Streife allerdings keinen Berechtigungsschein vorlegen. Die beiden Männer hatten 45 Jungkarpfen aus dem Weiher gefischt. Sie erhalten nun eine Anzeige wegen Fischwilderei. Der Schaden beläuft sich auf circa 300 Euro.
Polizeipräsidium Ulm, Führungs- und Lagezentrum / Me, Tel: 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.fest.flz@polizei.bwl.de