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Foto: Symbolfoto

Die Missachtung der Grundregel "Rechts vor Links" ist die Ursache eines schadensträchtigen Verkehrsunfalls, der sich am Donnerstagnachmittag an der Kreuzung Sattelacker- und Heerweg, im Stadtteil Stetten ereignet hat. Ein 36-Jähriger war gegen 17.15 Uhr mit seinem Linienbus auf dem Sattelackerweg ortsauswärts unterwegs. An der Kreuzung zum Heerweg übersah er einen von rechts kommenden und vorfahrtsberechtigten VW Golf. Dessen 19 Jahre alte Fahrerin konnte nicht mehr schnell genug reagieren, sodass es im Kreuzungsbereich zur Kollision der beiden Fahrzeuge kam. Verletzt wurde niemand, allerdings war der VW nach dem Unfall so schwer beschädigt, dass er von einem Abschleppdienst geborgen werden musste. Der entstandene Sachschaden wird auf insgesamt rund 23.000 Euro geschätzt. (cw)