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Foto: Symbolfoto

Gegen 9.45 Uhr kontrollierte die Polizei den Fahrer eines Kombi mit 3,5 Tonnen Anhänger. Der war auf der L1230 von Merklingen in Richtung Nellingen unterwegs. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 33-Jährige nicht die notwendige Fahrerlaubnis besitzt. Denn für das Gespann, ein Pkw mit Anhänger, wird die Führerscheinklasse BE benötigt und somit war für ihn die vorgezeigte Fahrerlaubnis nicht ausreichend. Die Polizei verbot dem 33-Jährigen die Weiterfahrt. Der 48-jährige Besitzer des Anhängers wurde verständigt und holte den ab. Der 48-Jährige, der zugleich auch Arbeitgeber ist, hatte die unerlaubte Fahrt mit dem Gespann angeordnet. Deshalb werden nun beide angezeigt. Die Polizei setzt außerdem die Führerscheinstelle vom Vorfall in Kenntnis.

Fahren ist grundsätzlich gefährlich. Das belegt die hohe Zahl der Verkehrsunfälle, die sich jeden Tag ereignen. Deshalb müssen diejenigen, die ein Kraftfahrzeug fahren wollen, das gefahrlose Fahren lernen. Als Nachweis erhalten sie einen Führerschein. Auf diese Weise sollen die Unfallzahlen gesenkt werden. Wer sich später als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, dem kann der Führerschein auch wieder abgenommen werden. Zur Sicherheit aller.