Um 8.15 Uhr war eine 47-Jährige mit ihrem Opel in der Friedenstraße unterwegs. Eine 21-Jährige fuhr dort von einem Grundstück rückwärts auf die Straße ein. Dabei übersah die VW-Fahrerin die Vorfahrtsberechtigte. Verletzt wurde niemand. Die Polizei Ulm hat den Unfall aufgenommen. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von jeweils 1.000 Euro.
"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist", mahnt die Straßenverkehrsordnung. Denn rückwärts zu fahren ist gefährlich. Dabei ist die Sicht stark eingeschränkt. Der Rückspiegel und die Rückfahrkamera reichen nicht aus, um alles zu sehen. Unabdingbar ist auch der Blick über die Schulter nach hinten. Damit alle sicher ankommen.