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Foto: Symbolfoto

Eine Polizeistreife kontrollierte einen 32-Jährigen gegen 8.30 Uhr auf einem Parkplatz bei Mühlhausen. Bei der routinemäßigen Kontrolle des Audi stellten die Polizisten fest, dass die beiden Hinterreifen abgefahren waren. Die Reifen hatten an den Hauptprofilrillen zum Teil gar kein Profil mehr und waren teils auch unter der vorgeschriebenen Profiltiefe. Auch war ein Vorderreifen an den Innenseiten derart abgefahren, dass die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm bereits unterschritten war. Der Fahrer muss nun mit einer Anzeige rechnen. Für die mangelhafte Bereifung ist ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Reifen, die keine ausreichende Profiltiefe haben, stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Das Reifenprofil sorgt für ein sicheres Fahrverhalten eines Fahrzeugs. Sowohl bei Sommer - als auch bei Winterreifen verschlechtert sich das Fahrverhalten drastisch, sobald die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe unterschritten wird. Damit steigt auch das Risiko von Unfällen deutlich. Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, muss die Profiltiefe mindestens 1,6 Millimeter betragen.