Eine 40-Jährige musste am Donnerstagnachmittag am Listplatz von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Gegen 16 Uhr hatte eine Zeugin mitgeteilt, dass dort eine Frau auf dem Boden liegen und Passanten anpöbeln würde. Nachdem der Rettungsdienst und eine Streifenwagenbesatzung eingetroffen waren und die 40-Jährige angesprochen hatten, rannte diese unvermittelt los und auf die Bahnhofstraße, sodass ein Pkw-Lenker stark abbremsen musste. Da sich die Frau in der Folge gegen das Festhalten durch die Polizeibeamten heftig wehrte, musste sie zu Boden gebracht und geschlossen werden. Sie wurde nachfolgend in einer Fachklinik aufgenommen. (mr)
Kinder lösen größeren Polizeieinsatz aus (Hinweis)
Mit täuschend echt aussehenden Waffen spielende Kinder haben am Donnerstagabend einen größeren Polizeieinsatz in Unterhausen ausgelöst. Ein Verkehrsteilnehmer meldete kurz vor 18.30 Uhr eine maskierte Person, die sich an der Bushaltestelle in der Holzelfinger Straße aufhalten und eine Schusswaffe mit sich führen soll. Daraufhin wurden starke Polizeikräfte zuammengezogen, mehrere Busse kontrolliert und Fahrzeugkontrollen an den Ausfallstraßen durchgeführt. Die Fahndungsmaßnahmen verliefen zunächst erfolglos. Gegen 19.45 Uhr erschien eine Mutter in Begleitung mehrerer Kinder auf dem Polizeirevier Pfullingen, die von dem Polizeieinsatz mitbekommen hatte. Die Frau gab an, dass ihr zwölf Jahre alter Sohn zum fraglichen Zeitpunkt mit einem gleichaltrigen Freund an besagter Bushaltestelle gespielt hatte. Die beiden Jungs seien maskiert gewesen und hatten Softair-Waffen dabei. Die Sturmhauben und die Anscheinswaffen wurden beschlagnahmt. Das Polizeirevier Pfullingen hat die Ermittlungen zu deren Herkunft aufgenommen und prüft, ob den Erziehungsberechtigten der Polizeieinsatz in Rechnung gestellt wird.
Viele bedenken nicht, dass diese Art von Waffen aus der Ferne nicht von echten Waffen zu unterscheiden sind und ein Auftreten in der Öffentlichkeit Angst und Schrecken verbreitet. Im Falle eines polizeilichen Einsatzes kann es hier zu gefährlichen Situationen, im äußersten Fall zu einem möglichen Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte kommen. Aus gutem Grund ist das Führen dieser sogenannten Anscheinswaffen daher in der Öffentlichkeit verboten. (ms)