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Foto: Symbolfoto

Bei der ersten Meldung (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/5824849) wurde versehentlich Geislingen geschrieben.

Am Nachmittag hatte ein 56-jähriger seinen VW Multivan in der Seetalbachstraße geparkt. Anscheinend zog er nicht oder nicht richtig die Handbremse an. Das Auto rollte gegen 17.15 Uhr in der abschüssigen Straße etwa 100 Meter bergab und stieß gegen ein dort geparktes Wohnmobil. Der Schaden an den Fahrzeugen beträgt etwa 13.000 Euro. Verletzt wurde niemand.

Hinweis:

Wer sein Auto abstellt, muss es laut Straßenverkehrsordnung mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach sichern. An Pkw sind in Deutschland Handbremsen oder andere Feststellbremsen vorgeschrieben. Parken Sie Ihr Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße, dient die Benutzung dieser Bremse dazu, dass das Auto nicht wegrollt, sondern sicher steht. Vergessen Sie das Anziehen der Handbremse bei Gefälle und entstehen durch das Abrollen Ihres Fahrzeuges Schäden, werden diese in der Regel nicht von der Versicherung getragen. Feststellbremsen müssen mechanisch und unabhängig von der Motorkraft auslösbar sein (§ 41 Absatz 5 StVZO).