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Foto: Symbolfoto

Am Freitag, gegen 17.00 Uhr, befuhr ein 15-Jähriger mit seinem E-Scooter einen neben der Fahrbahn verlaufenden Geh-/Radweg von Laupheim kommend in Fahrtrichtung Brühl. Auf Höhe der Tennisplatz-Anlage kam er alleinbeteiligt und ohne Fremdeinwirkung zu Fall und stürzte in den Grünstreifen. Hierbei wurde der Jugendliche schwer verletzt und musste vom Rettungsdienst in eine nahegelegene Klinik gebracht werden. Einen geeigneten Helm trug er nicht. An dem E-Scooter entstand etwa 100 Euro Sachschaden.

Bei E-Scooter-Fahrern gehören Kopf und Gesicht sowie die oberen Extremitäten zu den besonders stark gefährdeten Körperregionen. Deshalb wird das Tragen eines Helms aus polizeilicher Sicht nachdrücklich empfohlen.

Polizeiführer vom Dienst (DE)1368182, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.fest.flz@polizei.bwl.de