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Foto: Symbolfoto

Gegen 10.30 Uhr parkte ein 34-Jähriger seinen Transporter in der Sielenwangstraße. Er stieg aus und lieferte die Post ab. Anscheinend zog er dabei die Handbremse am Fahrzeug nicht oder nicht richtig an. Der VW rollte deshalb rückwärts, durchbrach einen Holzzaun an einem Wohngebäude im Leimbergweg und kam im Vorgarten auf der Terrasse zum Stehen. Mit einer Lieferung "Frei Terrasse" hatte der Hausbesitzer offenbar nicht gerechnet. Denn der war da und wunderte sich über das Fahrzeug im Garten. Verletzt wurde niemand. Die Polizei schätzt den Sachschaden auf dem Grundstück auf etwa 2.000 Euro, den am Lieferwagen auf rund 8.000 Euro. Der Transporter musste abgeschleppt werden.

Hinweis:

Wer sein Auto abstellt, muss es laut Straßenverkehrsordnung mittels Handbremse und durch Einlegen eines Ganges zweifach sichern.

An Pkw sind in Deutschland Handbremsen oder andere Feststellbremsen vorgeschrieben. Parken Sie Ihr Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße, dient die Benutzung dieser Bremse dazu, dass das Auto nicht wegrollt, sondern sicher steht. Vergessen Sie das Anziehen der Handbremse bei Gefälle und entstehen durch das Abrollen Ihres Fahrzeuges Schäden, werden diese in der Regel nicht von der Versicherung getragen. Feststellbremsen müssen mechanisch und unabhängig von der Motorkraft auslösbar sein (§ 41 Absatz 5 StVZO).