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Foto: Symbolfoto

Eine Polizeistreife stoppte gegen 20 Uhr einen 32-Jährigen in der Hauptstraße. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges stellten die Polizisten fest, dass die alle vier Reifen deutlich unter der Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abgefahren waren. Der Mann, der mit dem Auto einer Bekannten unterwegs war und sie die Fahrt zuließ, konnte zudem keine Fahrerlaubnis vorweisen. Er hatte zwar einen ukrainischen Führerschein, doch der war seit längerem nicht mehr in Deutschland gültig. Den hätte er rechtzeitig umschreiben lassen müssen. Auf den Fahrer kommen nun mehrere Anzeigen zu. Auch die 25-jährige Halterin des Opel muss sich dafür verantworten.

Hinweis:

Das Profil der Reifen eines Fahrzeugs hat entscheidenden Einfluss auf seine Fahreigenschaften. Es bestimmt, wie hoch die Haftung in Kurven und bei nasser Fahrbahn ist, welche Zugkraft beim Anfahren wirksam wird und es sorgt zudem für einen möglichst kurzen Bremsweg. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber für alle Fahrzeuge Mindestprofiltiefen vor. Jeder umsichtige und verantwortungsvolle Teilnehmer am Straßenverkehr sollte die Reifen an seinem Fahrzeug regelmäßig prüfen. Damit alle sicher ankommen.

Grundsätzlich gilt: Wer einen Führerschein eines nicht-europäischen Landes besitzt, muss diesen bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland umschreiben lassen. Nach 180 Tagen verliert diese Fahrerlaubnis nämlich in der Regel ihre Gültigkeit. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde, um sicher zu stellen, dass Sie nie ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs sind.