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Foto: Symbolfoto

Ein Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten hat sich am Dienstagnachmittag auf der B 465 ereignet. Eine 34-Jährige war gegen 17 Uhr mit einem Ford Tourneo auf der L 230 von Gomadingen herkommend unterwegs. Beim Linksabbiegen auf die B 465 in Richtung Münsingen kam es zur Kollision mit dem vorfahrtsberechtigten Hyundai einer 20 Jahre alten Frau, die auf der Bundesstraße von Seeburg kommend in Richtung Münsingen unterwegs war. Durch den Zusammenstoß wurden die beiden Fahrerinnen sowie eine elf Jahre alte Mitfahrerin in dem Hyundai leicht verletzt. Sie wurden vor Ort von einem Notarzt sowie der Besatzung eines Rettungswagen versorgt. Sie wollten sich im Anschluss selbstständig in weitere ärztliche Behandlung begeben. Ersten Erkenntnissen nach waren zwei kleine Kinder im Alter von knapp zwei und vier Jahren in dem Wagen der Unfallverursacherin glücklicherweise, und da sie ordnungsgemäß gesichert waren, unverletzt geblieben. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Schaden wird auf 35.000 Euro geschätzt. Zur Unterstützung und zur Fahrbahnreinigung war die Feuerwehr mit zehn Einsatzkräften und zwei Fahrzeugen ebenfalls an die Unfallstelle ausgerückt. Während der Unfallaufnahme, der Versorgung der Verletzten sowie der Bergung der Fahrzeuge musste die B 465 bis 18.30 Uhr gessperrt werden. (ms)

Ohne Führerschein unter Drogeneinfluss stehend Auto gefahren

Eine mutmaßlich unter Drogeneinfluss stehende Frau, die keine Fahrerlaubnis besitzt, ist am Dienstagnachmittag in Würtingen aus dem Verkehr gezogen worden. Eine Streife des Polizeireviers Münsingen hielt gegen 17.15 Uhr den Audi der 31 Jahre alten Frau in der Straße Am Saraisenbrunnen an. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sie nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Zudem ergaben sich Anhaltspunkte, dass sie unter dem Einfluss verbotener Betäubungsmittel stehen könnte. Ein Test bestätigte den Verdacht und fiel positiv auf Kokain aus. Die Fahrerin musste sich daraufhin einer Blutentnahme unterziehen. Sie sieht nun einer Anzeige wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen. (ms)