Beim Rückwärtsfahren passte am Montag in Ulm ein Autofahrer nicht auf.
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Ulm –
Der Unfall ereignete sich gegen 21 Uhr auf einem Tankstellengelände am Hindenburgring. Ein 30-Jähriger fuhr dort rückwärts mit seinem Opel. Hierbei übersah er die hinter dem Fahrzeug laufende 49-Jährige.
Der Opel stieß gegen die Fußgängerin. Die stürzte zu Boden und verletzte sich leicht. Der Rettungsdienst brachte die Frau in ein Krankenhaus, was sie im Anschluss an die Behandlung wieder verlassen konnte. Ein Sachschaden entstand nicht.
„Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Rückwärtsfahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“, mahnt die Straßenverkehrsordnung. Denn rückwärts zu fahren ist gefährlich. Dabei ist die Sicht stark eingeschränkt. Der Rückspiegel und die Rückfahrkamera reichen nicht aus, um alles zu sehen. Unabdingbar ist auch der Blick über die Schulter nach hinten. Damit alle sicher ankommen.
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